Aufgaben und Pflichten

Aufgaben und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung (SBV)

 Die SBV unterstützt vor allem bei:

  • Angelegenheiten, die die schwerbehinderten Beschäftigten als Einzelperson oder als Gruppe betreffen
  • Probleme mit Vorgesetzten oder Kollegen (wir begleiten Sie auf Wunsch u. a. bei Gesprächen)
  • behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung
  • Antragstellung zur Erlangung eines Grades der Behinderung (GdB), zur Gleichstellung usw., z.B. an das Integrationsamt (Antrag auf Feststellung des Vorliegens einer Behinderung sowie der Schwerbehinderteneigenschaft), der Agentur für Arbeit (Antrag auf Gleichstellung) und Rehabilitationsträgern.
  • Wiedereingliederungsmaßnahmen, Beruflichem Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Einstellungsverfahren, sofern sich schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beworben haben.

Die SBV hat außerdem die Aufgabe

  • darüber zu wachen, dass die zugunsten der Schwerbehinderten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den § 5, 6 und 14 SGB IX obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden.
  • Maßnahmen, die den Schwerbehinderten dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen zu beantragen.
  • Anregungen und Beschwerden von Schwerbehinderten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf Erledigung hinzuwirken; sie hat die Schwerbehinderten über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten.
  • die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle zu fördern, die Interessen der Menschen mit Behinderung gegenüber der Dienststelle zu vertreten, Beratung und Hilfe in Schwerbehindertenangelegenheiten und Anerkennungsverfahren anzubieten, Vertretung gegenüber dem Personalrat sowie Überwachungsaufgaben der Einhaltung von besonderen Vorschriften nach dem Schwerbehindertengesetz.

Anregungen und Beschwerden können schriftlich oder mündlich geäußert werden.

Die SBV ist Mitglied im:

  • Integrationsteam
  • Arbeitssicherheitsausschuss (ASA)
  • Beratungsnetz (nach der Dienstvereinbarung „Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz“)
  • Arbeitskreis Sucht

Die SBV arbeitet mit anderen Dienststellen bzw. Funktionsträgern der Universität Mainz zusammen, z.B.:

  • Beauftragte/r des Arbeitgebers für Schwerbehindertenangelegenheiten/ Inklusionsbeauftragte/r
  • Betriebsärztliche Dienststelle
  • Personalrat
  • Dienststelle Arbeits-, Brand- und Umweltschutz
  • Abteilung Immobilien (für bauliche, auch barrierefreie, Maßnahmen)
  • Abteilung Personal

Die Schwerbehindertenvertretung ist KEIN Teil des Personaltrats, wie so oft angenommen wird. Vielmehr ist die SBV eine eigene Institution, welche ihre Grundlage im Schwerbehindertengesetz hat. Die Schwerbehindertenverrtrauensperson arbeitet jedoch sehr eng mit dem Personalrat zusammen und hat das Recht, an jeder Sitzung des Personalrats teilzunehmen.