1. Anerkennung des Grads der Behinderung
Den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung oder der Neufeststellung können Sie als pdf-Dokument herunterladen. Beim ersten Öffnen wählen Sie bitte den für Sie zuständigen Dienstort aus.
Die Adresse des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz finden Sie in der rechten Spalte sowie den zugehörigen Link zur Homepage.
2. Gleichstellungsantrag
Der Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen ist an Ihre zuständige Agentur für Arbeit zu richten; er wird dann an die bearbeitende Abteilung weitergeleitet. Die Adresse der Agentur für Arbeit in Mainz finden Sie auf der rechten Seite sowie einen entsprechenden Link auf die Homepage.
Der Antrag liegt im pdf-Format vor.
Hinweis: Benötigen Sie eine Beratung zum Antrag auf Gleichstellung oder möchten Sie Fristen einhalten, dann sind die Kolleginnen und Kollegen in der Service-Hotline der Agentur für Arbeit die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Sie.
Dort wird Ihr Vorgang aufgenommen und Sie erhalten innerhalb eines 48-Stunden-Zeitraums eine Antwort bzw. einen Rückruf.
Kontaktieren Sie bitte die Service-Hotline unter der Rufnummer 0800 4 5555 00.
Allgemeine Informationen zu den Anerkennungsverfahren gibt Ihnen auch die Broschüre "Ratgeber für Menschen mit Behinderung", die Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestellen oder im pdf.Format herunterladen können.