Archiv

2020

INKLUSIVA 2020

Update zur INKLUSIVA 2020 am 10. und 11. September 2020:
Die ursprünglich auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz geplante INKLUSIVA 2020, die 3. Inklusionsmesse Rheinland-Pfalz, findet aufgrund der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie nun digital statt.
Geplant ist, Vorträge über einen Livestream anzubieten, Webinare auszurichten und vorproduzierte Videos auf einem gemeinsamen Online-Auftritt zu veröffentlichen.
Das Angebot ist kostenlos. An der diesjährigen digitalen INKLUSIVA kann über
folgenden Link teilgenommen werden: Webseite der INKLUSIVA 2020.

Sight City 2020 ist abgesagt

Der Termin für das nächste Jahr steht aber bereits fest: 19. bis 21. Mai 2021. Stattfinden wird die Hilfsmittelmesse im Kap Europa Frankfurt, nicht weit vom Hauptbahnhof entfernt.

Die jährliche Messe für Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte sollte 2020 vom 27. bis 29. Mai im Kap Europa, dem Kongresshaus der Messe Frankfurt stattfinden. Für Informationen zur Messe, Ausstellern und Forumsprogramm besuchen Sie bitte die Homepage von SightCity.

Es werden wieder Mentoren gesucht!

Wenn Sie auf das Bild klicken, werden Sie zu der Ausschreibung und dem Flyer geleitet. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Hildegardis Verein oder direkt an iXNet - Inklusives Expert*innen-Netzwerk.

2019

Mentoren gesucht!

Wenn Sie auf das Bild klicken, werden Sie zu der Ausschreibung und dem Flyer geleitet. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Hildegardis Verein oder direkt an iXNet - Inklusives Expert*innen-Netzwerk.

Besondere Angebote auf der Frankfurter Buchmesse

Die Frankfurter Buchmesse findet vom 16. bis 20. Oktober auf dem Messegelände Frankfurt statt. Gastland ist Norwegen. Dieses Jahr gibt es besondere Angebote für einzelne Personenkreise:
Für blinde und sehbehinderte Besucher*innen werden 2 spezielle Führungen angeboten. Eine zeigt die Präsentation des Gastlandes Norwegen, die andere führt durch Gourmet Gallery und Frankfurt Audio Areal. Man muss sich für diese Touren anmelden.
Zudem gibt es einen individuellen Begleitservice für blinde und stark seheingeschränkte, der für 15,-€ pro Stunde in Anspruch genommen werden kann.
Rollstuhlfahrer und Personen, die eine Begleitperson benötigen (Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis) haben allein oder gemeinsam mit ihrer Begleitperson freien Zutritt zur Frankfurter Buchmesse – an allen fünf Tagen.

Weitere Informationen und Anmeldeformulare für die Führungen finden Sie auf der Seite der Frankfurter Buchmesse.

Healthcare Hackathon 2019 in Mainz

Kommunalwahlen und EU Parlamentswahl 2019

Das Bundesinnenministerium (BMI) und der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) stellen allen Blinden und Sehbehinderten eine Wahlschablone für diese Wahlen zur Verfügung. Mitgliedern werden sie automatisch zugeschickt, Nichtmitglieder wenden sich bitte an den DBSV-Landesverband oder rufen Sie an unter der 01805 666 456 (max. 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz).

Der DBSV-Landesverband stellt auch CD's mit erläuternden Begleitinformationen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der DBSV-Seite: Wahlen.

Parkausweis für schwerbehinderte Menschen läuft Ende 2010 ab

Seit Januar 2001 haben die EU-Mitgliedstaaten sowie auch die EWR-Mitglieder Island, Norwegen und Liechtenstein den standardisierten blauen Parkausweis eingeführt. Die in Deutschland benutzten Parkausweise für Behinderte behalten bis zum Ablauf, längstens jedoch bis zum 31.12.2010, ihre Gültigkeit.In Deutschland kann man den neuen Ausweis dort beantragen, wo man auch die bisherige, nur im Inland gültige Ausnahmegenehmigung erhalten hat, also in der Regel beim Straßenverkehrsamt oder bei der Gemeindeverwaltung. Bei dem neuen EU-Parkausweis ist ein Passbild erforderlich.

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Protest-Thermometer des Sozialverband VdK

Die VdK-Protestaktion "Gemeinsam gegen den Sozialabbau!" richtet sich gegen das unsoziale Sparpaket der Bundesregierung, das die Kluft zwischen Arm und Reich weiter vergrößert, und gegen die Novellierung der Gesundheitsreform. Außerdem protestiert der VdK gegen Bestrebungen, die Rentengarantie wieder abzuschaffen. Da der Sozialverband VdK behinderte Menschen in Rechtsverfahren und bei Antragswidersprüchen unterstützt und immer mehr behinderte Menschen von dem Sozialabbau betroffen sind, möchte ich Ihnen diese Aktion zur Kenntnis geben.

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Vertrauensperson der SBV

Die Schwerbehindertenvertretung wird von den schwerbehinderten Beschäftigten der Universität Mainz und in Germersheim für vier Jahre gewählt.

Sie fördert die Eingliederung chronisch kranker, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen in die Dienststelle, vertritt deren Interessen in der Dienststelle und steht ihnen auf Wunsch auch individuell beratend und helfend zur Seite (§ 178 Abs. 1  Satz 1 SGB IX).

Gemäß § 179 Abs. 7 SGB IX sind die Schwerbehindertenvertrauensperson und ihre Stellvertreter bei bestimmten Angelegenheiten, die ihnen in ihrer Funktion bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet.

Personalversammlung am Mittwoch, den 27. März 2019 ab 09:00 Uhr

Gern machen wir Sie, dh. alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz und in Germersheim, auch seitens der neu gewähllten Schwerbehindertenvertretung auf die

Personalversammlung am Mittwoch, den 27. März 2019
Beginn: 9:00 Uhr
Alte Mensa (linke Aula)
Becherweg 5

aufmerksam! Bei dieser Gelegenheit werden sich die neuen Stellvertreter bzw. das ganze Team der SBV bei Ihnen vorstellen. Wir würden uns freuen, Sie dort zu treffen.

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Die Schwerbehindertenvertretung wird von den schwerbehinderten Beschäftigten der Universität Mainz für vier Jahre gewählt.Sie hat die Eingliedung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen in die Dienststelle zu fördern, die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen in der Dienststelle zu vertreten und ihnen beratend zur Seite zu stehen.

Wir sind verpflichtet, über unser Amt bekannt gewordene Verhältnisse und Angelegenheiten von Beschäftigten der Universität und Institute, im Sinne des SGB IX § 96 Abs.7 (§ 179 Abs.7 SGB IX 2018), die ihrer Bedeutung oder ihren Inhalt nach einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu wahren.

Bundesteilhabegesetz (BTHG) -
Gesetzesnovelle Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Zwei Aussagen zur Novellierung

„Das Ziel der Gesetzesänderung ist es, die Eingliederungshilfe aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herauszuführen.“

„Die Novellierung soll mehr individuelle Selbstbestimmung durch ein modernes Teilhaberecht und die dafür notwendigen Unterstützungsleistungen ermöglichen.“

Änderungen für die Schwerbehindertenvertretung im SGB IX ab 30.12.16

Der Bundestag hat am 01.12.2016 das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Gegenstand der Beschlussfassung war der von der Bundesregierung einge­brachte Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbst­bestimmung von Menschen mit Behin­derun­­gen“ (Bundesteil­habegesetz - BTHG) vom 05.09.2016.

Der Beschlussvorlage lag der von den Koalitionsfraktionen am 29.11.2016 gestellte und vom Ausschuss übernommene Änderungsantrag zugrunde, zu dem der zuständige Aus­schuss für Arbeit und Soziales am 30.11.2016 eine abändernde Beschlussempfehlung vorgelegt hatte. Diese Vorlage umfasste insgesamt 68 Änderungsanträge, die kurzfristig von den Abgeordneten der Koalitions­parteien vor Beschlussfassung noch erarbeitet und vorgelegt wurden.

Damit hatten die vorangegangenen Protestaktionen von Behindertenverbänden, Selbsthilfegruppen u.v.a.m. zum Entwurf vom September 2016 Wirkung gezeigt!

Die 871. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik hat für den 07.12.2016 das „Bundesteilhabegesetz (BTHG)“ auf die Tagesordnung aufgenommen.

Die Verabschiedung des Gesetzes in der vorliegenden Fassung wurde auf der Sitzung am 16.12.2016 im Plenum des Bundesrats beschlossen.

Das Gesetz wurde am 29.12.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die in Artikel 26 Abs. 2 BTHG enthaltenen Änderungen treten am Tag der Verkündigung in Kraft. Damit erlangen die vorgezogenen Änderungen im Schwerbehindertenrecht ab 30.12.2016 Rechtsgültigkeit!

 

Bedeutung für die Schwerbehindertenvertretung

Artikel 1 des BTHG enthält die Reform des SGB IX, Neue Fassung und tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Gleichzeitig tritt das alte SGB IX zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.

Für die Übergangszeit bis zum 01.01.2018 ist in Artikel 2 ein Vorschaltgesetz zur Reform geschaffen worden, folgenden Inhaltes:

Die der Stärkung der Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung dienenden Regelungsinhalte des novellierten SGB IX treten bereits ab dem 30.12.2016 in Kraft, werden jedoch bis zum 31.12.2017 noch formal den bisherigen Paragrafen 68 bis 160 SGB IX, Teil 2 zugeordnet (§§ 68 – 160 SGB IX).

Somit erfolgt in 2018 für diesen Regelungsbereich keine inhaltliche Änderung mehr, sondern lediglich eine formale Umstrukturierung durch Neuordnung der Paragrafenzuordnung.

Die eingefügte „Eingliederungshilfe“ mit den „Besonderen Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilfe)“ wird in den Teil 2 des BTHG übernommen und findet sich in den Paragrafen 90 bis 150 SGB IX (§§ 90 – 150 SGB IX).

Das Schwerbehindertenrecht wird zum Teil 3 im  SGB IX; die Nummerierung der Paragrafen wird somit zum 01.01.2018 verschoben zu den Paragrafen 151 bis 241 SGB IX (§§ 151 – 241 SGB IX).

 

Zunahme der psychischen Belastungen steigt

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

was versteht man eigentlich unter dem Begriff psychische Belastung? Nun, nach der Norm EN ISO 10075 ist es „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“
Die Norm spricht hier auch von Psychomentaler Belastung. In mittlerweile allen Krankenkassenstatistiken ist dieses Krankheitsbild eine steigende Größe und beherrscht und belastet immer mehr unseren Arbeitsalltag. Belastungen sind Wirkungen der Situation, in der sich ein Organismus befindet, also wird hier die Situation und nicht die Eigenschaft der Person beschrieben. Löst dies Stress aus, so spricht man von Stressor. Schädlicher Stress ist die Folge von Fehlbelastung und kann zur Ermüdung und zu psychosomatischen Erkrankungen führen. Hier gibt es viele Bereiche, die wir täglich auf unserem Arbeitsplatz spüren.

Zur Vermeidung solcher Krankheiten ist der Arbeitsplatz ein ganz wichtiges Instrument. Nicht nur die Ausstattung, die Arbeitsmittel, die Umgebung, die Organisation und das Zeitmanagement ist wichtig, sondern auch der Erhalt der sozialen Kontakte, das eigene Wohlbefinden, die Dauer der Arbeitszeit, die Komplexität der Tätigkeiten und nicht zuletzt die Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzte tragen ihren Teil dazu bei.

Um dieser Entwicklung positiv entgegenzuwirken hat der Gesetzgeber mit der Arbeitsplatzgefährdungsanalyse ein Instrument geschaffen, das Schwachstellen aufzeigt. Eine Gefährdungsbeurteilung ist für alle Dienststellen und Betriebe verpflichtend.

BHSA-Tagung 2015

Vom 15. - 17.Mai 2015 veranstaltet die Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e.V. (BHSA) in der Jugendherberge in Wiesbaden ein Seminar zum Thema: Prävention von Hörstress und Burnout im Studium und Beruf.
Weitere Informationen finden Sie auf http://www.bhsa.de/veranstaltungen/bhsa-tagung-2015-praevention-von-hoerstress-mobbing-und-burnout-im-studium-und-beruf/.

Anmeldeschluss ist der 12. März 2015.

https://www.sbv.uni-mainz.de/wahlbekanntmachung/

Deutsche Rentenversicherung RLP setzt Rentenpaket um

Seit dem 1. Juli 2014 gelten die neuen Regelungen, die unter dem Stichwort „Rentenpaket“ lange diskutiert wurden. Die sogenannte Mütterrente, die abschlagsfreie Rente mit 63 sowie eine bessere Absicherung bei den Erwerbsminderungsrenten werden Verbessert und Umgesetzt...

...weitere Informationen

Einladung zur Versammlung am 13.10.2014, 10:00 Uhr

Ganz herzlich lade ich Sie zur jährlichen Versammlung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Beschäftigten an der JGU ein, die am Montag, den 13. Oktober 2014, um 10:00 Uhr im Senatssaal der JGU, Naturwissenschaftliches Institutsgebäude (NatFak), 7. OG, stattfinden wird.

Die Versammlung ist während Ihrer Arbeitszeit und Sie sind dafür freigestellt. Soweit die Zeiten außerhalb Ihrer Arbeitszeit liegen, ist für Ihre Teilnahme als Ausgleich Dienstbefreiung in entsprechendem Umfang zu gewähren. Damit Ihre Anwesenheitszeiten erfasst werden, tragen Sie sich wie üblich im Arbeitszeiterfassungssystem Gisbo ein.

Als Referenten habe ich Herrn Maiocki, Leiter des Integrationsamts Mainz, gewinnen können. Er wird Ihnen über die Leistungen, die für behinderte Menschen vorgesehen sind und die Sie in Anspruch nehmen können, einen Überblick geben. Im Anschluss daran wird er auf Ihre speziellen Fragen und besonderen Anforderungen eingehen können.

Ich freue mich, Sie bei der Versammlung persönlich begrüßen zu dürfen!

Ratgeber “Behinderung“

>Der Ratgeber informiert aktuell und leicht verständlich über die Rechte sowie Leistungen für behinderte Menschen und zeigt Betroffenen Wege durch den „Zuständigkeitsdschungel“ des deutschen Sozialsystems. Dabei werden alle Lebensbereiche berücksichtigt. Ein großes Kapitel ist dem Thema „Arbeitsmarkt“ gewidmet.

Behinderung – Alle Leistungen und Rechte, die Ihnen zustehen. ARD-Ratgeber Recht/Verbraucherzentrale NRW 2013. Autor: Karl-Friedrich Ernst. 2. überarbeitete Auflage, 175 Seiten, 11,90 Euro, ISBN 978-3-86336-6709-4.

Erhältlich im Buchhandel, in Beratungsstellen oder über das Internet:

Info: Wahlbekanntmachung

In dem Zeitraum vom 01. Oktober bis 30. November 2014 findet die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung sowie der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der Johannes Gutenberg-Universität Mainz statt.

Aufgrund einer zu geringen Zahl, der für dieses Amt gültig vorgeschlagenen Bewerber, wurde die Frist in der Wahlvorschläge bei den Mitgliedern des Wahlvorstandes eingereicht werden können gemäß § 7 III SchwbVWO vom 15.10.2014 auf den 24.10.2014 verlängert.

Wählbar sind gemäß § 94 III SGB IX alle in der Dienststelle Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Wahltag seit mindestens sechs Monaten dem Geschäftsbereich ihrer Dienstelle angehören. Es können eine Bewerberin oder ein Bewerber für die Schwerbehindertenvertretung und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber für ein stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen werden. Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann sowohl für die Schwerbehindertenvertretung sowie auch als stellvertretendes Mitglied kandidieren.

Des Weiteren muss jeder Wahlvorschlag von mindestens sieben Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Sie müssen enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie Fachbereich oder Dienststelle. Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmung der Bewerberin oder Bewerber beizufügen.

Der Wahltermin an der Universität Mainz ist am 18.11.2014.
Alle Wahlunterlagen wurden inzwischen verschickt.
Haben Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 oder eine Anerkennung als Gleichgestellte/r und haben keine Wahlunterlagen erhalten, dann melden Sie sich bitte im Büro von Herrn t. Stork, Zentrale Dienste, Forum 3, Raum 00-338 oder telefonisch unter der Rufnummer 06131/39-24218.

Sabine Weistand
Schwerbehindertenvertrauensperson

Zunahme der psychischen Belastungen steigt

Was versteht man eigentlich unter diesem Begriff? Nun, nach der Norm EN ISO 10075 ist es „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“

Die Norm spricht hier auch von Psychomentaler Belastung. In mittlerweile allen Krankenkassenstatistiken ist dieses Krankheitsbild eine steigende Größe und beherrscht und belastet immer mehr unseren Arbeitsalltag.

Belastungen sind Wirkungen der Situation, in der sich ein Organismus befindet, also wird hier die Situation und nicht die Eigenschaft der Person beschrieben. Löst dies Stress aus, so spricht man von Stressor. Schädlicher Stress ist die Folge von Fehlbelastung und kann zur Ermüdung und zu psychosomatischen Erkrankungen führen. Hier gibt es viele Bereiche, die wir täglich auf unserem Arbeitsplatz spüren. Zur Vermeidung solcher Krankheiten ist der Arbeitsplatz ein ganz wichtiges Instrument. Nicht nur die Ausstattung, die Arbeitsmittel, die Umgebung, die Organisation und das Zeitmanagement ist wichtig, sondern auch der Erhalt der sozialen Kontakte, das eigene Wohlbefinden, die Dauer der Arbeitszeit, die Komplexität der Tätigkeiten und nicht zuletzt die Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzte tragen ihren Teil dazu bei.

Um dieser Entwicklung positiv entgegenzuwirken hat der Gesetzgeber mit der Arbeitsplatzgefährdungsanalyse ein Instrument geschaffen, das Schwachstellen aufzeigt. Eine Gefährdungsbeurteilung ist für alle Dienststellen und Betriebe verpflichtend.

Ratgeber “Behinderung“

Der Ratgeber informiert aktuell und leicht verständlich über die Rechte sowie Leistungen für behinderte Menschen und zeigt Betroffenen Wege durch den „Zuständigkeitsdschungel“ des deutschen Sozialsystems. Dabei werden alle Lebensbereiche berücksichtigt. Ein großes Kapitel ist dem Thema „Arbeitsmarkt“ gewidmet.

Behinderung – Alle Leistungen und Rechte, die Ihnen zustehen. ARD-Ratgeber Recht/Verbraucherzentrale NRW 2013. Autor: Karl-Friedrich Ernst. 2. überarbeitete Auflage, 175 Seiten, 11,90 Euro, ISBN 978-3-86336-6709-4.

Erhältlich im Buchhandel, in Beratungsstellen oder über das Internet:

www.ratgeber-verbraucherzentrale.de

DGB - Arbeitsmarkt aktuell

Soziale Schere klafft weiter auseinander: Zum neuen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

Gateway - Studium und Karriere ohne Barriere

Diese Informations- und Kommunikationsplattform hält Informationen für Hör- und Sehbehinderte bereit, die sie unterstützen, einen barrierefreien Einstieg in hochqualifizierte Berufe zu finden.

Gateway gibt es in drei verschiedenen Darstellungsversionen, die für Menschen mit Seh- und Hörbehinderung optimiert sind. Ein Wechsel zwischen den Ansichten ist jederzeit möglich.

Der Bereich Profs, Chefs & Co. richtet sich an Personen, die im Beruf und im Studium mit Hör- und Sehbehinderten zu tun haben. Er enthält Informationen über den Umgang mit Menschen mit Behinderung.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen über "Gateway".

Eine Karte für rollstuhlgerechte Orte

Wheelmap.org ist eine Karte für rollstuhlgerechte Orte. Jeder kann ganz leicht Orte finden, eintragen oder auch verändern – so wie bei Wikipedia.

Ein einfaches Ampelsystem kennzeichnet die Rollstuhltauglichkeit der Orte. Man unterscheidet drei Kategorien,

1 (grün) j, alle Räume (z.B. Kinosäle) sind stufenlos erreichbar.
2 (gelb) teilweise: Eingang max. 1 Stufe, nicht höher als 7 cm, die wichtigsten Räume sind stufenlos erreichbar.
3 (rot) nein: Eingang höher als 7 cm, die wichtigsten Räume sind nicht stufenlos erreichbar.

Diese Internet – Seite lebt von den Praktikern. Jeder der sich hier beteiligen will, kann dies problemlos tun. Wheelmap.org lebt von Freiwilligen, die mitmachen. Wheelmap.org kann als Online Karte auf dem PC geöffnet werden, ist aber auch als App kostenlos für iPhone zu haben.

Die Internet – Adresse lautet:

http://wheelmap.org/?gclid=CKW4trj0-a0CFcYXzQodIxbHtA