Rechte und Pflichten
Eine Übersicht der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch IX finden Sie auf den folgenden Internetseiten:- für die Schwerbehindertenvertretung
- für den Personalrat
- für den Arbeitgeber
- für den schwerbehinderten Menschen
Zu den Rechten der Schwerbehinderten gehören:
- Anhörung
- Entschädigungsanspruch bei Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot
- Teilzeit (kein Rechtsanspruch)
- Anspruch auf Beschäftigung nach Fähigkeiten und Kenntnissen
- bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung
- Erleichterungen beim Besuch von außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung
- behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, des Arbeisumfeldes, der Arbeitsorganisation und -zeit.